Für den Bau und den Betrieb einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube ist eine Genehmigung erforderlich.1. Beantragung einer “Wasserrechtlichen Erlaubnis“, einer “Einleitgenehmigung“ oder einer “Gestattung zum Betrieb einer abflusslosen Grube”:Ablaufschema:Antragsformulare sind beim AZV, über die Internetseite des AZV oder über die Internetseite des Landratsamtes Bautzen, Umweltamt, erhältlich. Hierbei ist zu empfehlen, dass sich der Bauherr durch den AZV beraten lässt. Die Möglichkeit dazu besteht während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung. Bei einer geplanten Einleitung der gereinigten Abwässer in eine Vorflut oder bei Versickerung wird nach Prüfung durch das Landratsamt Bautzen, Umweltamt, eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Siehe auch hier. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben über den AZV einzureichen. Bitte beachten Sie die Vollständigkeit des eingereichten Antrages (siehe Punkt 9 des Antrages und § 52 Sächsisches Wassergesetz). Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zurVervollständigung zurück gegeben werden. Bei einer geplanten Einleitung in eine Teilortskanalisation („Bürgermeisterkanal“) wird nach Prüfung durch den AZV eine Einleitgenehmigung erteilt. Zur Veranschaulichung siehe : 2. Bau der KKA bzw. der abflusslosen Grube:Nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis oder der Einleitgenehmigung kann durch den Bauherren mit dem Bau der KKA bzw. abflusslosen Grube begonnen werden.3. Abnahme der KKA bzw. der abflusslosen Grube: Nach Beendigung der Baumaßnahme wird mit dem AZV (Herr Neitsch - Tel.: 035934 / 779093) ein Abnahmetermin vereinbart. Bei der Abnahme erfolgt eine Sichtkontrolle der Kleinkläranlage. Dazu sind folgende Unterlagen in Kopie erforderlich:•Abnahmeprotokoll der KKA•Wartungsvertrag (entfällt bei einer abflusslosen Grube)•Dichtheitsnachweis der NEUEN KKA bzw. abflusslosen Grube