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Für den Bau und den Betrieb einer Kleinkläranlage bzw. einer abflusslosen Grube ist eine Genehmigung erforderlich. 1. Beantragung einer “Wasserrechtlichen Erlaubnis“, einer “Einleitgenehmigung“ oder einer “Gestattung zum Betrieb einer abflusslosen Grube”: Ablaufschema: Antragsformulare sind beim AZV, über die Internetseite des AZV oder über die Internetseite des  Landratsamtes Bautzen, Umweltamt, erhältlich. Hierbei ist zu empfehlen, dass sich der Bauherr durch den  AZV beraten lässt. Die Möglichkeit dazu besteht während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung.  Bei einer geplanten Einleitung der gereinigten Abwässer in eine Vorflut  oder bei Versickerung wird nach Prüfung durch das Landratsamt Bautzen, Umweltamt, eine  wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Siehe auch hier.  Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben über den AZV einzureichen. Bitte beachten Sie die  Vollständigkeit des eingereichten Antrages (siehe Punkt 9 des Antrages und § 52 Sächsisches  Wassergesetz). Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zur  Vervollständigung zurück gegeben werden.  Bei einer geplanten Einleitung in eine Teilortskanalisation („Bürgermeisterkanal“) wird nach Prüfung durch  den AZV eine Einleitgenehmigung erteilt.  Zur Veranschaulichung siehe : 2. Bau der KKA bzw. der abflusslosen Grube:  Nach Vorliegen der wasserrechtlichen Erlaubnis oder der Einleitgenehmigung kann durch den Bauherren mit  dem Bau der KKA bzw. abflusslosen Grube begonnen werden. 3. Abnahme  der KKA bzw. der abflusslosen Grube:  Nach Beendigung der Baumaßnahme wird mit dem AZV (Herr Neitsch - Tel.: 035934 / 779093) ein Abnahmetermin vereinbart. Bei der Abnahme erfolgt eine Sichtkontrolle der Kleinkläranlage.   Dazu sind folgende Unterlagen in Kopie erforderlich: Abnahmeprotokoll der KKA Wartungsvertrag (entfällt bei einer abflusslosen Grube) Dichtheitsnachweis der NEUEN KKA bzw. abflusslosen Grube
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